Neue Corona-Regeln für das Training

Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist für den Betrieb von Sportanlagen kein individuelles Schutz- und Hygienekonzept mehr notwendig. Damit ist das bisherige Hygienekonzept der Stadt München nun gegenstandslos. An die Stelle der 7-Tage-Inzidenz als Richtwert für das Stattfinden des Trainings tritt die neue Krankenhausampel. Die 7-Tage-Inzidenz spielt nur noch insofern eine Rolle, als dass ab einer Inzidenz von 35 die 3G Regelung in Kraft tritt. D.h. nur Genesene, vollständig Geimpfte und Getestete können am Training teilnehmen. Die bisherigen Regelungen zu den zulässigen Tests bleiben bestehen; es ist also entweder ein negatives Ergebnis eines POC-Antigentests (Schnelltest), das nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen. Weiterhin entfällt die bisherige Teilnehmerbeschränkung für das Training. Schließlich besteht innerhalb des Gebäudes, wenn kein Sport ausgeübt wird, Maskenpflicht (das Tragen einer medizinischen Maske genügt).