Ab sofort 2G plus

Mit der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordung gilt ab sofort 2G plus für den Zugang zu Sportstätten. D.h. neben einem Nachweis über vollständige Impfung bzw. Genesung, müsst Ihr ab sofort zusätzlich auch einen negativen Testnachweis mitbringen und dem Trainer bitte unaufgefordert vorlegen. Als gültige Tests gelten ein negativer PCR-Test (<48h) oder ein negativer Schnelltest (<24h) oder ein vor Ort unter Aufsicht durchgeführter negativer Selbsttest. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in München den Wert von 1000 überschreiten, gilt ab dem darauf folgenden Tag ein regionaler Hotspot-Lockdown – dann ist überhaupt kein Training mehr möglich.